Zwei Personen fahren mit dem Fahrrad einen gepflasterten Weg in den Weinbergen hinunter. Im Hintergrund sind Bernkastel-Kues und die Mosel zu sehen.
Ein Mann und eine Frau gehen einen unbefestigten Weg im Weinberg hinauf. Beide tragen Wanderkleidung und die Frau hat einen großen Wanderrucksack auf dem Rücken.

in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig

Tourismusabgabe

Liebe Gäste,

wir möchten Euch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Zeltingen-Rachtig eine Tourismusabgabe in Höhe von 3 % zzgl. MwSt. auf den reinen Übernachtungspreis erhebt. Der Deutschherrenhof fordert diese bei seinen Gästen ein und leitet die Abgabe an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig weiter. Dort dient sie der touristischen Infrastruktur der Gemeinde wie bspw. dem Ausbau der Rad- und Wanderwege sowie vieler weiterer Angebote für die Gäste in der Gemeinde. 

Die Tourismusabgabe wird bei Check-Out vor Ort berechnet.

Ausgenommen sind: 

  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre
  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen und Begleitperson (jeweils mit Nachweis)
  • Geschäftsreisende (Formular s.u.)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Rezeptionsteam gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Euren Besuch im Deutschherrenhof! 

Tourismusabgabesatzung der Gemeinde Zeltingen-Rachtig

Formular für Geschäftsreisende